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Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt im September 2023 in Kraft

Wenn Sie aktiv Online Marketing und Web Analytics betreiben, sollten Sie sich unbedingt auf das neue Schweizer Datenschutzgesetz welches im September 2023 in Kraft tritt vorbereiten.

Als Reminder an dieses wichtige Datum haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt per 1. September 2023 in Kraft. Nach mehrfachen Verschiebungen kann damit gerechnet werden, dass dieses Datum nun eingehalten werden kann. Obwohl die Inhalte des neuen Gesetzes bekannt sind und sich das neue Datenschutzgesetz der Schweiz demjenigen der EU annähern wird, ist noch nicht klar, wie die Empfehlungen des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) im Detail aussehen werden und wie sie umgesetzt werden. Wir empfehlen in jedem Fall gewisse Vorkehrungen bereits heute zu treffen.

  • Erstellen Sie ein Datenkonzept um alle Datenverarbeitungsaktivitäten zu dokumentieren.
  • Implementieren Sie eine Cookie Consent Lösung, die flexibel anpassbar bleibt, um auf allfällige Veränderungen der Gesetzeslage reagieren zu können.
  • Falls Sie auch potenzielle Kunden im Ausland, insbesondere der EU über Ihren Webauftritt ansprechen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Cookie Consent Lösung für diese Besucher der Datenschutzgrundverordnung der EU anpassen.
  • In der Schweiz können mit dem aktuellen Datenschutzgesetz keine Bussen ausgesprochen werden und Cookies können standardmässig erstmal gesetzt werden. Wir empfehlen jedoch allen Nutzern die Möglichkeit zu geben, Cookies abzulehnen und so die Privatsphäre Ihrer Web-Besucher zu respektieren. Mit dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz werden Bussen beim Sammeln von Nutzerdaten ohne Zustimmung jedoch möglich. Das heisst, dass spätestens dann eine Cookie Consent Lösung eingesetzt werden muss die entsprechend der neuen Gesetzeslage konfiguriert werden kann.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über Prozesse verfügen im Falle von Löschanfragen Ihrer Kunden oder von Anfragen zur Einsicht in die gesammelten Daten.

Gemäss dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz wird zudem eine allfällige Busse ausschliesslich an individuelle Personen, sprich das verantwortliche Management und nicht an die Firmen selbst. Somit sollten Geschäftsführer ein grosses Interesse daran haben, das Datenschutzgesetz einzuhalten.

Falls Sie eine Beratung oder Unterstützung bei der Umsetzung einer geeigneten Cookie Consent Lösung wünschen, sind wir sehr gerne für Sie da.

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